Kolumbarium Lieskau e. V.
Der gemeinnützige Verein "Kolumbarium Lieskau e. V." plant, die ehemalige "Meinhardtsche Gruft" in Lieskau, Kirchstraße 5 b (eingetragen als Baudenkmal in der Denkmalliste beim Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie unter der Nr. 094 55553)
- im Rahmen eines Erbbaupachtvertrages von der Gemeinde Salzatal zu erwerben, das historische Gebäude (Trauerhalle und Gruft) und seine Außenfläche mit einer zukunftsfähigen Nutzung zu verbinden,
- nach aufwändiger Sanierung ein Kolumbarium entstehen zu lassen und dieses in vertraglicher Regelung (Betreibervertrag) mit dem Friedhoftsträger - Gemeinde Salzatal - mindestens für einen Zeitraum von 50 Jahren zu betreiben,
- das Grundstück und das Gebäude zu pflegen.
Eingang zum Gruftgebäude (Quelle: Architekturbüro Girke, Halle)
Ein Blick von der Kirchstraße zeigt das Objekt im August 2016:
Foto: Appelt, Landgesellschaft Sachsen-Anhalt
Errichtet wurde die Gruftanlage (ein Kulturdenkmal mit Alleinstellungsmerkmal in Sachsen-Anhalt) in den Jahren 1880/81 im historischen Ortskern von Lieskau in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kirche.
Das Baudenkmal Kirche ist mit über 800 Jahren das älteste Bauwerk und wertvollstes Kulturdenkmal der Ortschaft Lieskau.
Das Bauwerk ist eine barocke Dorfkirche mit Vorgängerbau aus der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts.
Foto: U. Zeug, Lieskau
Die heutige barocke Gestalt erhielt die Kirche 1696 durch den Turm und nach dem Dorfbrand von 1734 durch die Erweiterung des rechteckigen Saalraumes und den Einbau der Holzemporen. Die Vorhalle wurde erst 1890 in Ziegelbauweise, ähnlich wie die benachbarte Gruft der Familie Meinhardt von 1880/81 gebaut.(vgl. Hoenen: Lieskau, Kirche und Kirchengemeinde, Lieskau 2007, Seite 3).
Die neben der Kirche stehende Gruftanlage ist durch eine Ziegelmauer mit Terrakotta-Schmuckelement-Formziegeln und einem zweifügligen Metallgittertor eingefriedet. Darüber erhebt sich ein Ziegelbau mit Sandstreintraufe, romanisierendem Rundbogenfries (Terrakotta) und zweiflügliger metallener Eingangstür.
Zwei sehr verwitterte Grabsteine auf dem Kirchhof gehören zur Familie Meinhardt, bevor die Gruft 1880/81 errichtet wurde. Anlass dafür war 1880 der Tod des Sohnes Johann Christoph Albert Meinhardt aus der zweiten Ehe. Der Gutsbesitzer Johann Christoph Meinhardt starb 1881 mit 64 Jahren, seine zweite Ehefrau wurde im Erbbegräbnis beigesetzt (vgl. Hoenen: Kirche und Kirchengemeinde, Lieskau 2007, Seite 15).
Im alten Grundbuch Band I, Blatt 7 von Lieskau wird das Objekt als "Erbbegräbnis am Kirchhofe" bezeichnet. Mit einer Fläche von 330 m² wird es vom übrigen Meinhardtschen Grundbesitz abgetrennt und auf Band I, Blatt 11 am 23.03.1882 des Grundbuches eingetragen.
Otto Meinhardt nahm im Mai 1887 bei der Sparkasse des Bitterfelder Kreises ein Darlehen in Höhe von 50.000 Mark (4% Zinsen, halbjährliche Tilgung) auf. Die auf das Objekt eingetragene Grundschuld wurde im Dezember 1892 gelöscht.
Ein weiteres Darlehen nahm Frau Lisette Meinhardt, geb. Zwanzig, am 28. Februar 1892 auf (45.000 Mark). Diese Grundschuld wurde am 23. April 1898 gelöscht.
1952 ist bei Neufassung der Grundbücher Otto Meinhardt, Kirchstraße, mit dem Flurstück 236/72 und einer Fläche von 300 m² im Grundbuchbestand Nr. 051 eingetragen.
Das Grundbuchheft Lieskau, Blatt 98 - angelegt am 14.06.1955 beim Rat des Saalkreises - weist als Eigentümer den Gutsbesitzer Otto Meinhardt zu Lieskau aus. Die Auflassung dazu datiert auf den 22.09.1892. Mit Bewilligung vom gleichen Datum (22.09.1892, eingetragen am 04.10.1892) wird dem Rittergutsbesitzer August Zimmermann zu Salzmünde das Vorkaufsrecht eingeräumt.
Mit Schreiben vom 20.06.1990 teilt das Kreisgericht Saalkreis mit, dass auf Antrag des Bürgermeisters Stielicke der "unbekannte Eigentümer Gutsbesitzer Otto Meinhardt" mit seinen Rechten ausgeschlossen und der "unbekannte Rittergutsbesitzer August Zimmermann zu Salzmünde" vom Vorkaufsrecht ausgeschlossen wird. Das Kreisgericht bestätigte, dass seit 1892 keine Eintragungen im Grundbuch erfolgt sind. Der Beschluss wurde am 7. Juli 1990 rechtskräftig - damit ging das Objekt in das Volkseigentum (Gemeinde Lieskau) über.
Im Liegenschaftskataster ist das Objekt am 26.08.1993 noch immer mit dem Eigentümer Otto Meinhardt, Kirchstraße in Lieskau, eingetragen (Nutzungsart: Gebäude- und Freifläche).
Der Bauamtsleiter der Verwatungsgemeinschaft Westlicher Saalkreis Kuhn stellte am 02.11.1998 den Antrag an das AG Halle-Saalkreis, die Daten des Automatisierten Liegenschaftsbuches zu ändern.
Im Auftrag der Verwaltungsgemeinschaft Westlicher Saalkreis stellte die Sachbearbeiterin, Frau Holter, am 17.06.2004 an das Amtsgericht den Antrag, das Eigentum im Grundbuch umzuschreiben, "da die Gemeinde Lieskau beabsichtigt, das Erbbegräbnis zu rekonstruieren".
Am 28.09.2004 beantragte die Notarin Kunzelmann beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Halle-Saalkreis, den Grundbesitz in das Eigentum der Gemeinde umzuschreiben und das Vorkaufsrecht zu löschen (mit Vollmacht des Bürgermeisters Radel vom 27.09.2004).
Bis zum Jahr 2005 war Herr Otto Meinhardt im Grundbuch als Besitzer eingetragen. Am 06.06.2005 hat das Grundbuchamt Halle das Objekt auf den Eigentümer Gemeinde Lieskau umgeschrieben (Gebäude- und Freifläche).
Im Liegenschaftsbuch beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation des Landes Sachsen-Anhalt ist das Objekt aktuell als Sondernutzungsfläche mit einer "Kapelle" eingetragen.
Der Verein hatte zum 11.April 2018 und zum 25. Oktober 2018 zu öffentlichen Veranstaltungen eingeladen, um über die Ziele des Vereins zur Sanierung des Objektes und zur Herstellung des Kolumbariums zu informieren.
Im Vorfeld haben Mitglieder des Vereins "Hand angelegt", um das Gruftgebäude vom rankenden Efeu, wild gewachsenen Büschen und Bäumen sowie Unkraut zu befreien.
Das Bild zeigt die Kirche mt dem davorliegenden Gebäude und Gelände des künftigen Kolumbariums (aufgenommen aus dem Erkerfenster des Ortschaftsbüros am 05.04.2018):
Foto: R. Hoenen, Lieskau
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